© 2013 ABC Administration Andreas Brodde
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ABC Administration Andreas Brodde
§01 Geltungsbereich
1. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Firma ABC Administration Andreas Brodde, im Folgenden „ABC Administration“ genannt
zugrunde.
2. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten allein oder in Verbindung mit dem Angebot und der
Auftragsbestätigung seitens ABC Administration.
3. Spätestens mit der Bestellung oder Entgegennahme der Leistungen oder
Leistungsergebnisse durch den Kunden gelten diese Bedingungen als angenommen.
4. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, z.B. durch einen ebenfalls auf diese
AGB verweisenden Werkvertrag.
5. Abweichende Bedingungen des Kunden, die nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind
unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die nachstehenden
Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder
abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausgeführt
wird.
6. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
§02 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
1. Vertragsgegenstand ist die im Angebot, ggf. der Auftragsbestätigung oder einem Werkvertrag
beschriebene Leistung.
2. Der Vertrag mit ABC Administration kommt durch kundenseitige Bestellung,
Auftragsbestätigung oder der Annahme der Ware zustande. Zur Wahrung der Schriftform reicht
Textform aus (Email, Fax u.a.).
Eine Bestellung des Kunden, die als Angebot zum Vertragsabschluss zu qualifizieren ist, kann
innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch
Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist angenommen werden.
3. Die schriftliche Auftragsbestätigung wird durch die Rechnung ersetzt, wenn der Auftrag
unverzüglich ausgeführt wird. In diesem Fall ist die Rechnung gleichzeitig Auftragsbestätigung.
4. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung
per Post oder Fax.
5. Die Mitarbeiter oder Subunternehmer der Firma ABC Administration sind nicht befugt,
mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den
Inhalt des Vertrages hinausgehen.
6. Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht erheblich, so ist ABC Administration unter
vorheriger Androhung zur Kündigung und Abrechnung des Auftrages berechtigt.
§03 Angebote
1. Die Angebote der Firma ABC Administration sind freibleibend und unverbindlich es sei denn,
dass diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Verbindlich wird erst die auf die
kundenseitige Bestellung folgende Auftragsbestätigung.
2. Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Firma ABC Administration an die in dem Angebot
genannten Preise der gesetzlichen Umsatzsteuer, 10 Tage lang.
§04 Preise
1. Es gelten die jeweils in Angebot, Auftragsbestätigung oder Werkvertrag festgelegten Preise in
Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Die in Angebot, Auftragsbestätigung oder Werkvertrag genannten Preise gelten unter dem
Vorbehalt, dass die der Festpreisvereinbarung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert
bleiben. Geschmackliche Änderungen, Korrekturwünsche und nachträgliche Änderungen und
Leistungen müssen vom Auftraggeber besonders vergütet werden. Durch mangelnde Qualität
der Vorlagen und Informationen des Auftraggebers entstehende Mehraufwendungen werden
ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.
3. Soweit nicht durch ein Angebot, eine Auftragsbestätigung, einen Vertrag oder eine andere
schriftliche Vereinbarung anders festgelegt, werden Arbeitsleistungen nach dem tatsächlich
entstandenen Aufwand und nach einem von der Firma ABC Administration festgesetzten
Stundensatz berechnet.
4. Von Preisen, die aus einem Angebot, einer Rechnung oder sonstiger Ausweisung
hervorgehen, kann in keinem Fall der Anspruch auf Wiederholung des
Preis/Leistungsverhältnisses abgeleitet werden.
5. Sollten die Leistungsergebnisse nicht per elektronischem Datentransfer oder CD-ROM
geliefert werden, trägt der Kunde die Kosten für den Versand bzw. Lieferung.
§05 Leistungserfüllung
1. Texte, Skizzen Entwürfe, Probedrucke usw., die, nach Absprache mit dem Kunden zwecks
zügiger Arbeitsaufnahme in seinem Sinne, noch vor Bestellung und Auftragsbestätigung erstellt
werden, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
2. Mit der Übergabe der Pläne/Dateien an den Kunden gilt die vertragsgemäße Leistung durch
ABC Administration als erfüllt. Die Übergabe erfolgt mittels Datenträger und oder elektronischer
Datenübermittlung.
3. Aufträge und Leistungen werden gemäß Beschreibungen des Auftraggebers durchgeführt.
4. ABC Administration kann vom Auftraggeber bestellte Leistungen ganz oder teilweise bei
Subunternehmern anfertigen lassen.
5. ABC Administration ist zu Teilleistungen berechtigt, die anteilig zu vergüten sind.
§06 Liefer- und Leistungszeiten
1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind
ausschließlich unverbindliche Angaben. Die angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die
technischen Fragen geklärt sind. Ebenso hat der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen
ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen, insbesondere für die Beibringung der für die
Vertragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben
zu sorgen und gegebenenfalls eine vereinbarte Anzahlung zu leisten.
2. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche
die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit
Bestätigung der Änderung.
3. Für die Dauer der Prüfung von Vorabzügen (s. Korrekturen und Haftung) ist gegebenenfalls
die Lieferzeit unterbrochen. Und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum
Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme.
4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt hat die Firma
ABC Administration auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
ABC Administration ist berechtigt die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag
zurückzutreten. Der Kunde kann hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.
6. ABC Administration ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn
die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht verwendbar.
7. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von ABC Administration setzt die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
§07 Gefahrübergang
1. Mit der Übergabe der Unterlagen an die den Versand ausführenden Unternehmen, gehen alle
Gefahren auf den Kunden über. Bei Sendungen an ABC Administration trägt der Versender jedes
Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Unterlagen/Daten bei
ABC Administration, sowie die gesamten Transportkosten. Keine Haftung für unverlangte
Unterlagen jeglicher Art.
2. Der Gefahrübergang erfolgt ebenso bei Versendung per E-Mail oder persönlicher Übergabe.
§08 Korrekturen und Haftung
1. Vorabzüge und Ausdrucke sind vom Auftraggeber ausnahmslos auf Fehler zu überprüfen und
ABC Administration druck- und/oder produktionsreif erklärt zurück zugeben.
2. Wird die Übersendung eines Vorabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für
Fehler grundsätzlich auf grobes Verschulden.
3. Bei Änderung nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des
EDV-Stillstandes zu Lasten des Auftraggebers.
4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erhaltenen Leistungsergebnisse auf Vollständigkeit und
nochmals auf Richtigkeit zu prüfen und gegebenenfalls Fehler unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von 4 Werktagen zu melden.
5. Alle übergebenen Daten, Zeichnungen und Unterlagen gelten nach Ablauf von 4 Werktagen
als geprüft und als vollständig und fehlerlos befunden. Spätestens mit der weiteren Nutzung der
Daten und Unterlagen, insbesondere der Weitergabe an Dritte und der Verwendung für
Fertigungsaufträge gelten die Daten als abgenommen und die vertragliche Leistung oder
Teilleistung als erfüllt.
6. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung
führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden.
ABC Administration hat das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
7. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
8. Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für alle Schäden, die durch etwaige zeichnerische,
planerische oder konstruktive Fehler entstehen können.
9. Konstruktive Lösungen, Detailkonstruktionen, Berechnungen und Auslegungen jeder Art, die
über die Anfertigung von Zeichnungsunterlagen nach Vorlage des Auftraggebers hinausgehen,
erfolgen grundsätzlich in ausschließlicher Verantwortung und Haftung des Auftraggebers.
10. Geringfügige Abweichungen von der Auftragsbeschreibung und Unklarheiten sowie
geschmackliche Änderungen bei der Auftrags- und/oder Leistungsbeschreibung gehen zu
Lasten des Auftraggebers und berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
11. Schadensersatzansprüche gegen ABC Administration, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt, sind ausgeschlossen.
12. Für durch Verschulden unserer Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen
haben wir in keinem Falle einzustehen. ABC Administration verpflichtet sich jedoch, eventuelle
Ersatzansprüche gegen unsere Vorlieferanten an den Auftraggeber abzutreten.
13. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte
insbesondere Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt ABC Administration von
allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
§9 Urheber- und Nutzungsrechte
1. Bis zu Erfüllung aller Forderungen, die der Firma ABC Administration aus jedem Rechtsgrund
gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, behält sich ABC Administration das Eigentum
und vollständiges Urheberrecht, sowie sonstige Schutzrechte an den gelieferten Waren, bzw.
ausgeführten Leistungen, vor (Vorbehaltsware).
2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu
nutzen, zu verarbeiten und zu veräußern, so lange er nicht im Zahlungsverzug ist.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauft
oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen
(einschließlich sämtliche Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt
sicherungshalber in vollem Umfang an ABC Administration ab.
3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde den
Dritten auf das Eigentum der Firma ABC Administration hinweisen und die Firma ABC
Administration unverzüglich benachrichtigen, damit sie ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, ABC Administration die in diesem Zusammenhang
entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der
Kunde.
4. Bei Vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist
ABC Administration berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls
Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
5. Nach vollständiger Zahlung aller Beträge (ggf. auch älterer Schulden) tritt ABC Administration
alle Urheber- und Besitzrechte an den Kunden ab, und wird keine Ansprüche bezüglich
eventueller Patentanmeldungen stellen.
6. ABC Administration kann auf den Leistungsergebnissen mit Zustimmung des Auftraggebers
auf seine Leistung hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er
hieran ein überwiegendes Interesse hat. ABC Administration ist berechtigt, auch ohne
Zustimmung des Auftraggebers, Abbildungen der Leistungsergebnisse für seine Eigenwerbung
unentgeltlich zu reproduzieren und zu nutzen.
§10 Eigentumsrecht Zwischenprodukte
1. Zwischenprodukte wie Vorabzüge, Skizzen und Daten deren Anfertigung zur Erfüllung eines
Auftrags nötig sind, verbleiben, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, im Besitz von
ABC Administration.
2. Für fremdes Material, welches vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde und das nach
Erledigung des Auftrags vom Auftraggeber nicht innerhalb 4 Wochen zurückgefordert wird,
übernimmt ABC Administration keine Haftung.
§11 Zahlung
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Firma ABC Administration sofort
nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. ABC Administration ist berechtigt, Zahlungen des
Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.
2. Bei höheren Arbeitsleistungen oder längerer Leistungsdauer können Zwischenrechnungen
gestellt werden, die der Abschlagszahlung dienen.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma ABC Administration über den Betrag
verfügen kann.
4. Wechsel und Schecks werden nicht akzeptiert.
5. Gerät der Kunde in Verzug, 30 Tage nach Fälligkeit einer Rechnung, so ist die Firma ABC
Administration berechtigt, von dem Zeitpunkt ab, ohne dass es einer gesonderter Mahnung
bedarf, Verzugszinsen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen als pauschalen
Schadensersatz zu verlangen.
6. Der Kunde ist zu Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mangelrügen
oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beru
§12 Geheimhaltung
1. Falls nicht ausdrücklich, schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der Firma ABC
Administration im Zusammenhang mit einem Auftrag (bzw. Bestellung) unterbreiteten
Informationen nicht als vertraulich.
§13 Zusatz
ABC Administration geht von folgenden Zulieferungen, Beistellungen und Mitwirkungen seitens
des Kunden aus:
1. Bei anstehenden Schulungen / Einweisungen trägt der Kunde dafür Sorge, dass die zu
schulenden Mitarbeiter zur vereinbarten Zeit anwesend sind.
2. ABC Administration hat Zugriff (inklusive ausreichender Berechtigungen) auf alle zu
betreuenden Netzwerke / Systeme, um die zu erledigenden Aufgaben / Dienstleistungen ohne
Verzug durchführen zu können.
3. Kostenfreie Bereitstellung eines Arbeitsplatzes, der kompletten erforderlichen Hardware und
Software, sowie Zugang zu sämtlichen Räumlichkeiten des Kunden (zu den normalen
Arbeitszeiten des Kunden, in Ausnahmefällen nach Absprache mit dem Kunden), um die zu
erledigenden Aufgaben / Dienstleistungen durchführen zu können.
4. Auftragsspezifische Informationen und Unterlagen werden ABC Administration vom Kunden
zur Verfügung gestellt.
Hinweis: Mangelnde Kooperation des Kunden (fehlende Informationen, Berechtigungen) kann
zur zeitlichen Verzögerung der Abwicklung der Dienstleistungen führen.
5. Ort der Leistungserbringung ist der Standort des Kunden, sowie das ABC Administration Büro.
§14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen mit der Firma
ABC Administration, auch mit ausländischen Auftraggebern und Vertragspartnern, gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand ist Kiel.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Stand 01.01.2013